Verspätungen, Stornierung von Ethiopian Airlines Flugzeugen, wie entschädigt werden?

Was auch immer der Grund sein mag, wenn der Flug verspätet oder storniert wird, müssen die Passagiere entschädigt oder ihre Tickets ausgetauscht werden.

Ihr Flug wird von Ethiopian Airlines storniert

Die Fluggesellschaft hat zwei Möglichkeiten: Sie können unter vergleichbaren Transportbedingungen auf einen anderen Flug umgeleitet werden. Andernfalls können Sie Ihr Ticket innerhalb von 7 Tagen zurückerstatten. Wenn eine Umleitung möglich ist, müssen je nach Wartezeit Catering, Erfrischungen und zwei Telefonanrufe oder zwei elektronische Nachrichten sowie Unterkunft bezahlt werden.

Darüber hinaus gibt es eine feste Entschädigung von 250 Euro (125 Euro Wartezeit nicht mehr als zwei Stunden) für Flüge von weniger als 1.500 Kilometern, 400 Euro (200 Euro, wenn die Wartezeit 3 ​​Stunden nicht überschreitet) für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km, 600 Euro (300 Euro bei Wartezeiten von weniger als 4 Stunden) für Flüge über 3.500 km. Bitte beachten Sie, dass eine Entschädigung im Falle einer Stornierung oder Verspätung aufgrund außergewöhnlicher Umstände (Streik von Fluglotsen ohne Firmenpersonal, Sturm, Vulkanausbruch usw.) nicht fällig ist.

Wenn Sie stornieren, ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, Ihr Ticket zurückzunehmen, Vorkehrungen zu treffen oder auf Ihre Kosten. Spielen Sie Ihre Stornoversicherung ab, wenn Sie nicht wissen, dass eine Zahlung per Kreditkarte Sie zu dieser Versicherung berechtigt.

Ihr Flug ist verspätet

Die Fluggesellschaft muss Ihnen behilflich sein (Catering, Erfrischungen, Unterkunft, Recht auf zwei Telefonanrufe oder zwei elektronische Nachrichten. Unter Verspätung sollten 2 Stunden für Flüge bis zu 1.500 km, 3 Stunden für Flüge zwischen 1.500 und 3 verstanden werden 500 km und 4 Stunden später.

Bei Verspätungen von 5 Stunden oder mehr hat der Passagier das Recht, seine Reise fortzusetzen, zu verschieben oder abzusagen. Im letzteren Fall muss das Ticket erstattet werden und wenn es sich um einen Anschlussflug handelt, muss die Rücksendung bezahlt werden.

In allen Fällen, außer unter außergewöhnlichen Umständen, hat der Passagier Anspruch auf Entschädigung:

– Stornierung: 14 Tage vor dem Flug informiert werden,

– Nur 22% der Befragten wissen, dass Fluggäste im Falle einer Stornierung 14 Tage vor dem Flug informiert werden müssen oder von einer schnellen Umleitung profitieren müssen. Ist dies nicht der Fall, sind sie berechtigt, einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 250 bis 600 € pro Person geltend zu machen (die Höhe der Entschädigung ist in Artikel 7 der europäischen Rechtsverordnung festgelegt Fluggäste).

Bis zu 5 Jahre auf Schadensersatz

Etwa 60% der von Voyages Pirates befragten Franzosen glauben, dass sie nur ein Jahr Zeit haben, um im Falle einer Stornierung oder Verspätung eine Entschädigung zu verlangen. In der Realität ist diese Frist viel länger: Es ist möglich, bis zu 5 Jahre nach Stornierung oder Verspätung des betreffenden Fluges einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Nur 7% der Befragten kannten diese Regel.

Ein Snack und Wasser bei erheblicher Verzögerung

Wenn sich ein Kurzstreckenflug um zwei Stunden oder mehr verzögert, muss die Fluggesellschaft betroffenen Reisenden Getränke und Snacks zur Verfügung stellen. 72% der Franzosen waren sich dessen nicht bewusst, berichtet die Studie von Voyages Pirates und Flightright. Wenn die Stornierung oder Verspätung dies erfordert, ist der Beförderer auch verpflichtet, den Passagieren im Hotel eine kostenlose Unterkunft zur Verfügung zu stellen und deren Transfer sicherzustellen.

Für welche Flüge gilt europäisches Recht?

– Wenn der Flug innerhalb der EU stattfindet und von einer in der EU oder außerhalb der EU ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt wird

– Wenn der Flug aus einem Nicht-EU-Land in die EU kommt und von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird

– Wenn der Flug von einem in der EU gelegenen Flughafen in ein Land außerhalb der EU abfliegt und von einer in der EU oder außerhalb der EU ansässigen Fluggesellschaft (z. B. Ethiopian Airlines) angeboten wird.

– Wenn der Passagier nicht bereits Leistungen (Entschädigung, Umleitung oder Unterstützung durch die Fluggesellschaft) gemäß den geltenden Rechtsvorschriften eines Nicht-EU-Landes für Probleme im Zusammenhang mit einem Flug während der Reise in Anspruch genommen hat besorgt.

Norwegen, die Schweiz und Island wenden diese Vorschriften ebenso an wie die französischen überseeischen Departements und Regionen.