Diebstahl von Iberia Express überbucht? Wie schließen Sie Ihren Antragsprozess erfolgreich ab?

Für die Passagiere ist die größte Angst beim Fliegen die Annullierung ihres Fluges und natürlich die Verspätungen, weil sie keinen einzigen Krümel ihres Urlaubs verlieren wollen.

Wir empfehlen Ihnen über diese Website, Ihre Rechte im Falle einer Stornierung oder Verspätung Ihres Fluges mit Iberia Express zu überprüfen (und sogar Ihre Entschädigungsanfrage über ein Formular zu stellen). Wir wissen es nicht immer, aber Sie haben Rechte.

In welchem ​​Fall können Sie bei Verspätung oder Stornierung meines Fluges eine Entschädigung erhalten?

– Für einen Flug von 2 Stunden oder mehr oder für Flüge von 1500 Kilometern oder weniger,

– Für einen Flug von 3 Stunden oder mehr und einer Entfernung zwischen 1500 und 3500 Kilometern,

– Für innergemeinschaftliche Flüge von mehr als 1.500 Kilometern (Stadtflüge – DOM TOM),

– Für Flüge von 4 Stunden und mehr und für Flüge von mehr als 3.500 Kilometern.

Wenn Ihr Flug mit den günstigen spanischen Kosten um mindestens fünf Stunden storniert oder verspätet ist, können Sie außerdem eine Rückerstattung für Ihr Flugticket beantragen, wenn Sie Ihre Reise aufgeben. Ebenso können Sie eine Abholung für den Rückflug zum ursprünglichen Abflughafen beantragen.

Welche Entschädigung können Sie einschließlich Überbuchung geltend machen?

– 250 € für Fahrten von 1.500 Kilometern oder weniger,

– 400 € für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern und für alle innergemeinschaftlichen Flüge von mehr als 1.500 Kilometern,

– 600 € über 3.500 Kilometer für Nicht-EU-Ziele.

Im Falle einer Verspätung muss Ihre Fluggesellschaft (ab 2 Stunden Verspätung) Sie mit Erfrischungen und Essen versorgen, 2 Telefonanrufe tätigen und Sie unterbringen, wenn der Abflug nicht vor dem nächsten Tag stattfinden kann.

Bewahren Sie alle mit der Stornierung verbundenen Rechnungen auf. Sie werden Ihrem Anspruch beigefügt.

Iberia Express ist verpflichtet, die Entschädigung in bar oder auf andere Weise (Scheck, Überweisung usw.) zu zahlen. Eine Entschädigung in Form von Reisegutscheinen oder Gutschriften kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Passagiers erfolgen.

Gibt es Ausnahmen von dieser Regel?

– Wenn die Verspätung oder Stornierung nicht mindestens 14 Tage im Voraus mitgeteilt wurde,

– Sie können keine Entschädigung bei höherer Gewalt wie Unwettern verlangen,

– Während des Streiks der Fluglotsen,

– Staatsstreich im Bestimmungsland,

– Notlandung wegen Sturm,

– Schließung des Luftraums.

Bitte beachten Sie: Streiks von Fluggesellschaften oder Flughafenmitarbeitern gelten nicht als höhere Gewalt, daher müssen Sie entschädigt werden.

Die Entschädigung kann von der Nationalität des Unternehmens abhängen, das Ihren Flug durchführt (europäisch oder nicht) und vom Abflugland Ihres Fluges. Wir erläutern dies anhand eines konkreten Beispiels:

Beispielsweise kann ein Flug von Paris nach Montreal, der von einem außereuropäischen Unternehmen (Air Transat, Air Canada) durchgeführt wird, eine Entschädigung erhalten, ein Flug von Montreal nach Madrid, der von demselben Unternehmen durchgeführt wird, ist jedoch nicht entschädigungspflichtig.

Ein Flug von Montreal nach Madrid, der von einer europäischen Fluggesellschaft wie Iberia Express durchgeführt wird, kann jedoch entschädigt werden.

Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Entschädigung, wenn:

– Sie kommen mehr als 3 Stunden zu spät an Ihrem Ziel an.

– Der Grund für die Verzögerung ist kein Fall höherer Gewalt.

– Das Unternehmen ist für diese Verzögerung verantwortlich.

– Das Unternehmen hat Sie mindestens 14 Tage zuvor über diese Verzögerung informiert.

– Sie kamen pünktlich beim Check-in an.

Hinweis: Ab 2 Stunden Verspätung muss die Fluggesellschaft Snacks und Getränke, die Möglichkeit eines Telefonanrufs und eine Unterkunft bereitstellen, wenn der Flug nicht am selben Tag stattfindet.

Die Höhe der Entschädigung beträgt (auch bei Überbuchung):

– 250 € für Fahrten von 1.500 Kilometern oder weniger

– 400 € für Personen zwischen 1500 und 3500 Kilometern

– 600 € über 3.500 Kilometer für Nicht-EU-Ziele.