Titan Airways: Wissen Sie, dass Sie Bargeld erhalten können, wenn Sie spät an Ihrem Ziel ankommen?

Passagiere auf einem Anschlussflug müssen bei Ankunft am endgültigen Bestimmungsort mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden ab der geplanten Ankunftszeit entschädigt werden.

Wenn bereits bekannt war, dass ein Fluggast bei Ankunft am endgültigen Bestimmungsort mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr im Vergleich zur ursprünglich geplanten Ankunftszeit entschädigt werden kann.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) geht noch weiter und erweitert die Erstattung auf Anschlussflüge.

Der Gerichtshof erinnerte zunächst daran, dass die Verordnung Fluggästen Rechte einräumt, wenn sie gegen ihren Willen mit einem verweigerten Boarding, einer Annullierung ihres Fluges und schließlich mit der Verspätung ihres Fluges konfrontiert werden. Nach seiner Auffassung muss daher im Falle eines Anschlussfluges die Pauschalentschädigung in Bezug auf die Verspätung im Vergleich zur geplanten Ankunftszeit am endgültigen Bestimmungsort bewertet werden, die als Bestimmungsort des letzten vom betreffenden Passagier genommenen Fluges verstanden wird .

In Übereinstimmung mit den Bestimmungen, die die gemeinsamen Regeln für die Entschädigung und Unterstützung von Passagieren auf Flugflügen festlegen, wird die Höhe der Entschädigung je nach Entfernung der Flüge zwischen 250 und 600 € festgelegt. Die Zuteilung unterliegt nicht der Einhaltung der Bedingungen, die Anspruch auf Unterstützungs- und Pflegemaßnahmen gewähren.

Entschädigung beantragen

Haben Sie sich auf einem Flug von Titan Airways um mehrere Stunden verspätet? Sie haben Anspruch auf Entschädigung von der Fluggesellschaft.

In Übereinstimmung mit der europäischen Verordnung Nr. 261/2004 vom 02.11.2004 und dem Urteil des EuGH vom 19. November 2009 (Aff C 402/07) können Sie das Unternehmen bitten, Sie für die von Ihnen verursachten Unannehmlichkeiten zu entschädigen.

Seit dem 17. Februar 2005 werden Fluggäste europäischer Luftfahrtunternehmen (Trockenflüge oder organisierte Reisen) aufgrund des Inkrafttretens der europäischen Verordnung Nr. 261/2004 vom 11.02.2004 besser entschädigt, wenn das Einsteigen oder die Annullierung verweigert wird . Die Bestimmungen dieses Textes wurden vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften auf Flugverspätungen ausgedehnt. Der CJEC schätzte daher in einer Entscheidung vom 19. November 2009 (CJEC, 19. November 2009 – Aff C 402/07), dass eine sehr erhebliche Verzögerung in Bezug auf die geplante Ankunftszeit als Stornierung analysiert und das Recht eröffnet werden sollte zum Ausgleich unter den gleichen Bedingungen wie eine Flugstornierung.

Wenn Ihr Flug mehr als drei Stunden zu spät ankommt, können Sie eine Entschädigung beantragen, deren Höhe von der Entfernung des Fluges abhängt. In der Europäischen Union: Bis zu 1.500 km: 250 € Mehr als 1.500 km: 400 € Zwischen einem Flughafen in der Europäischen Union und einem Flughafen außerhalb der EU: Bis zu 1.500 km: 250 € Von 1.500 bei 3.000 km: 400 € Mehr als 3.500 km: 600 € Wenn die Fluggesellschaft zu einem ähnlichen Zeitpunkt einen weiteren Flug anbietet, kann die Entschädigung um die Hälfte reduziert werden. Darüber hinaus muss das Luftfahrtunternehmen dem gestrandeten Reisenden am Flughafen zwei Telefonanrufe (oder Fax- oder elektronische Nachrichten), Erfrischungen, Mahlzeiten und gegebenenfalls Unterkunft im Hotel anbieten. Wenn das Luftfahrtunternehmen seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann der Fluggast dies verlangen für all seine materiellen und moralischen Vorurteile entschädigt zu werden, die er ohne Anwendung der Entschädigungsobergrenze erlitten hat. Nicht finanzielle Schäden können somit kompensiert werden.

Sonstige Anspruchsrechte

Wenn Sie mit dem Flugzeug mehr als 5 Stunden zu spät kommen, haben Sie die Wahl zwischen

– die Erstattung des Ticketpreises für den Teil der Reise beantragen, der nicht genutzt wird oder unbrauchbar geworden ist, sofern diese Erstattung innerhalb von 7 Tagen beantragt wird, sowie gegebenenfalls einen Rückflug zu Ihrem ursprünglichen Abflugort in Kürze wie möglich ;

– so bald wie möglich einen Flug zu Ihrem endgültigen Ziel unter vergleichbaren Transportbedingungen erhalten; – Nehmen Sie zu vergleichbaren Transportbedingungen zu einem späteren Zeitpunkt, den Sie gewählt haben, einen weiteren Flug zu Ihrem endgültigen Ziel, je nach Verfügbarkeit der Sitzplätze.

Ein verspätetes Einsteigen berechtigt grundsätzlich nicht zur automatischen Entschädigung.