Welche Entschädigung gewährt Air Senegal im Falle einer langen Verspätung, die Ihren Flug beschuldigt?
Das Unternehmen Air Senegal kann von Zeit zu Zeit einen oder mehrere Streik-Tage erleben. Fast 400 Flüge wurden in Europa aufgrund einer beispiellosen sozialen Bewegung unter seinen Piloten gestrichen. Das afrikanische Unternehmen schuldet seinen Kunden Entschädigungen.
Wenn dieser Betreiber sich bereit erklärt, den Preis des Tickets an Reisende zu erstatten, die während der Ferienzeit nicht abreisen können, besteht keine Frage der Zahlung einer zusätzlichen Entschädigung.
Das europäische Recht sieht jedoch je nach Reisedauer eine Entschädigung zwischen 250 und 600 EUR pro Passagier vor, wenn Flüge weniger als zwei Wochen vor Abflug storniert werden oder Flüge um mehr als drei Stunden verspätet sind. Die einzige von der Europäischen Union akzeptierte Ausnahme: „Außergewöhnliche Umstände, die nicht vermieden werden könnten, selbst wenn alle angemessenen Maßnahmen ergriffen worden wären“.
Ein Streik „kann nicht als außergewöhnlicher Umstand bezeichnet werden“
Und genau darauf beruft sich das afrikanische Unternehmen. Air Senegal hält sich vollständig an die Gesetzgebung, aber da diese Flugstornierungen auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind, ist keine Entschädigung fällig. Nach dem Gesetz ist keine Entschädigung zu zahlen, wenn die Gewerkschaft unangemessen und vollständig außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft handelt. Wenn es unter unserer Kontrolle wäre, würde es keine Stornierungen geben.
Eine fragwürdige und umstrittene Version. Ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union kehrt in der Tat das Gegenteil um: „Luftfahrtunternehmen können in der Ausübung ihrer Tätigkeit in der Regel mit Meinungsverschiedenheiten oder sogar Konflikten mit ihren Mitarbeitern konfrontiert werden oder ein Teil dieses Stabes „, schreiben die europäischen Richter. Folglich kann ein Streik, auch ein wilder,“ nicht als außergewöhnlicher Umstand bezeichnet werden „.
Fluggastrechte
Die europäische Verordnung hat die verschiedenen Rechtsvorschriften in diesem Bereich harmonisiert. Dies ist die Verordnung CE 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004, in der gemeinsame Regeln für die Entschädigung und Unterstützung von Passagieren bei verweigertem Einsteigen und bei Annullierung oder langer Verspätung eines Diebstahls festgelegt sind.
Für wen gilt diese Regelung?
– Passagiere, die von einem Flughafen im Hoheitsgebiet der Europäischen Union abfliegen;
– Fluggäste, die von einem Flughafen außerhalb der Europäischen Union abfliegen und zu einem Flughafen der Europäischen Union fliegen, wenn der Flug von einer Gemeinschaftsfluggesellschaft angeboten wird.
Was ist das Boarding verweigert?
Wir verweigern das Einsteigen, wenn ein Luftfahrtunternehmen einen Passagier auf einem Flug ablehnt, auch wenn er pünktlich ankommt und eine bestätigte Reservierung hat.
Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, haben Sie zwei Möglichkeiten:
– Sie können sich freiwillig melden und vor Ort bleiben, um bestimmte Leistungen mit Air Senegal zu vereinbaren. Darüber hinaus müssen Sie auf einem Ersatzflug an Ihr Ziel weitergeleitet werden.
– Sie weigern sich, sich freiwillig zu melden, aber das Unternehmen lehnt Sie dennoch auf dem betreffenden Flug ab. Die Fluggesellschaft muss Ihnen zusätzlich zum Ersatzflug eine Entschädigung von 250 Euro für Flüge bis zu 1.500 km zahlen; 400 Euro für innergemeinschaftliche Flüge über 1.500 km und für alle anderen Flüge von 1.500 bis 3.500 km; 600 Euro für alle anderen Flüge.
Entschädigungsunternehmen erwarten, was Sie einreichen, und senden Ihren Fall an ihre Anwälte, um den Streit beizulegen. Kontaktieren Sie sie, indem Sie ein einfaches elektronisches Formular ausfüllen. Diese Unternehmen erhalten im Falle eines Ausfalls nichts (oder 25% der erhaltenen Entschädigung).