Verspätungen, Passagierrechte und Abhilfemaßnahmen von Air Guyane und anderen Fluggesellschaften
Angesichts der Anzahl der Fragen unserer Mitbürger, die Opfer von Verspätungen von Air Guyane und den Fluggesellschaften sind, geben wir nachfolgend einige Informationen zu deren Recht und Rückgriff auf Entschädigung.
Was sagt das Gesetz?
Die EU-Verordnung Nr. 261/2004 sieht vor, dass Fahrgäste ab einer Verspätung von 3 Stunden bei der Ankunft (einschließlich Verbindungen) eine Entschädigung erhalten können. Zusätzlich zu dieser Entschädigung sieht der Text auch eine obligatorische Unterstützung durch die Fluggesellschaft vor. Diese Unterstützung (Essen, Trinken, Unterkunft) muss von der Fluggesellschaft erstattet werden, wenn sie nicht bereitgestellt wird
Wichtig: Diese Verpflichtung gilt unabhängig vom Abflug- und Ankunftsflughafen, wenn das Unternehmen Staatsangehöriger eines EU-Landes ist. Bei Unternehmen außerhalb der EU (wie Air Guyane) gilt die Gesetzgebung nur, wenn sich der Abflughafen in der EU befindet.
Andere Bedingungen zu respektieren
– Anspruch auf Entschädigung und variable Fristen je nach Land: In Frankreich muss der Anspruch innerhalb von fünf Jahren nach dem Datum des Fluges geltend gemacht werden. In Belgien beträgt dieser Zeitraum ein Jahr und in Italien drei Jahre
– Verspätung des Flugzeugs und Verantwortung der Fluggesellschaft: Die Ursache für die Verspätung muss die Schuld der Fluggesellschaft sein. Bei der Zollabfertigung verwenden Fluggesellschaften häufig die Ausrede „außergewöhnlicher Umstände“, was jedoch nicht immer der Fall ist. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten sollten Sie wissen, dass es Datenbanken gibt, mit denen die Ursachen wissenschaftlich überprüft werden können.
Entschädigungsbeträge
– 250 € für Flüge bis zu 1500 km (= Flüge von Frankreich und Italien zu jedem Ziel,
– 400 € für Nicht-EU-Flüge mit einer Entfernung zwischen 1.500 und 3.500 km (Flüge von Deutschland, Schweden, der Ukraine zu einem beliebigen Ziel),
– 600 € für andere Flüge (Langstrecken).
Was Passagiere tun müssen, um erfolgreich zu sein:
– Bewahren Sie alle Reisedokumente auf, aus denen hervorgeht, dass Sie ein Passagier auf dem Flug waren:
– Bordkarte (wichtig zu behalten),
– Elektronisches Ticket,
– Reservierungsbestätigung,
– Gepäckanhänger,
– Verspätungsbescheinigung (falls von der Fluggesellschaft bereitgestellt),
– Wenden Sie sich an ein spezialisiertes Unternehmen, damit es Schritte für Reisende unternimmt.
Ein Entschädigungs-Startup wird ausschließlich zu 25% des von der Fluggesellschaft gezahlten Entschädigungsbetrags gezahlt.