Verspätung für den von Air Belgium angeflogenen Flug angekündigt. Was tun?
Denken Sie immer daran, die Belege für alle Dokumente im Zusammenhang mit Ihrer Reise aufzubewahren (nicht vollständige Liste: Reservierung und / oder elektronisches Ticket (Reiseroutenbeleg); alle Bordkarten (einschließlich elektronischer Karten), insbesondere im Falle einer Umleitung; Bescheinigung über einen vom Beförderer eingereichten Vorfall, Gepäckanhänger, Gepäckanhänger, Belege zur Begründung der entstandenen Kosten.
Wissen, ob Ihr Flug betroffen ist, ist abgedeckt: Schritte zu befolgen
Alle Flüge von Flughäfen in der Europäischen Union (Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Dänemark, Spanien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande , Polen, Portugal, Tschechische Republik, Rumänien, Vereinigtes Königreich, Slowakei, Slowenien, Schweden), Norwegen, Island oder der Schweiz, unabhängig von der Nationalität des Luftfahrtunternehmens und dem Flugziel.
Für Flüge von einem Flughafen in einem Drittland (mit Ausnahme derjenigen, die Mitglieder der Europäischen Union, Norwegens, Islands und der Schweiz sind), nur Flüge, die von einer Fluggesellschaft aus der Europäischen Union durchgeführt werden und für einen Flughafen in der EU bestimmt sind. Betroffen sind Norwegen, Island oder die Schweiz, es sei denn, der Passagier profitiert von Dienstleistungen oder Entschädigungen und Unterstützung in diesem Drittland.
Ihre Rechte, wenn Ihnen durch Air Belgium schwerwiegende Schäden zugefügt werden
Luftfahrtunternehmen, einschließlich Air Belgium, müssen den Passagier über ihre Rechte informieren. Im Falle eines Fluges mit Verspätung um mindestens zwei Stunden bei Abflug, Flugstornierung oder Verweigerung des Einsteigens muss dem Passagier eine Mitteilung vorgelegt werden, die insbesondere die Entschädigungs- und Unterstützungsregeln enthält.
Deutliche Verzögerung: Was ist los?
Wenn die Verspätung eines Fluges erreicht:
– zwei Stunden oder mehr für Flüge von 1500 km oder weniger,
– drei Stunden oder mehr für Flüge über 1500 km bis 3500 km und alle innergemeinschaftlichen Flüge über 1500 km;
– vier Stunden oder mehr für andere Flüge über 3500 km,
Der Transporteur muss den Passagier bis zum Abflug kostenlos abholen, es sei denn, die Abholung würde zu einer größeren Verzögerung des Abflugs des Fluges führen (Erfrischungen, Verpflegung, zwei Mitteilungen, und wenn der Abflug nicht vor dem nächsten Tag erfolgen kann, Unterkunft und Transfers zwischen der Unterkunft und dem Flughafen).
Wenn keine Deckung angeboten wurde, kann der Passagier eine Erstattung der dem Luftfahrtunternehmen entstandenen Kosten erhalten, sobald sich die angefallenen Beträge als notwendig, angemessen und angemessen erweisen.
Der Passagier muss alle Belege aufbewahren, aus denen die entstandenen Kosten hervorgehen.
Wenn der Passagier das angemessene Angebot zur Übernahme des Luftfahrtunternehmens nicht angenommen hat, haftet dieses nicht für die Erstattung.
Wenn die Abflugverspätung mindestens 5 Stunden beträgt und der Passagier seine Reise nur aufgibt, hat der Passagier Anspruch auf Erstattung seines Tickets und möglicherweise auf Antrag auf Rückflug zu seinem ersten Abflugpunkt (im Falle eines Abfluges) während einer Verbindung).
Fluggäste, deren Flug bei Abflug verspätet ist, haben Anspruch auf Entschädigung, wenn sie das in ihrem Transportvertrag angegebene Endziel 3 Stunden oder länger nach der ursprünglich von der Fluggesellschaft geplanten Ankunftszeit erreichen.
Die gewährte Pauschalentschädigung lautet wie folgt:
– 250 € für Fahrten von 1.500 Kilometern oder weniger,
– 400 € für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern und für alle innergemeinschaftlichen Flüge von mehr als 1.500 Kilometern *;
– 600 € über 3.500 Kilometer für Nicht-EU-Ziele.
In einigen Fällen kann die Entschädigung um 50% reduziert werden.
Der Beförderer aus Belgien ist verpflichtet, die Entschädigung in bar oder auf andere Weise (Scheck, Überweisung, …) zu zahlen. Eine Entschädigung in Form von Reisegutscheinen oder Gutschriften kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Passagiers erfolgen.
Er kann jedoch keine Entschädigung zahlen, wenn er nachweist, dass die Verzögerung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die nicht hätten vermieden werden können, selbst wenn alle angemessenen Maßnahmen getroffen worden wären.
Stornierung: Was können Sie geltend machen?
Der Passagier hat die Möglichkeit zu wählen zwischen:
– Umleitung durch einen anderen Flug oder ein anderes Transportmittel,
– Erstattung des Tickets nur, wenn er auf seine Reise verzichtet. Bei Abflug eines Fluges während einer Verbindung profitiert er vom Rückflug zu seinem ursprünglichen Abflugort, wenn der Passagier auf die Fortsetzung seiner Reise verzichtet.
Während des Wartens auf eine Umleitung ist Air Belgium verpflichtet, den Passagier entsprechend der Wartezeit zu übernehmen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im unterstützten Teil des Abschnitts „Hauptverzögerung“: Was passiert?
Der Passagier hat Anspruch auf Entschädigung. Die Pauschalentschädigungsbeträge und -bedingungen sind identisch mit denen, die für eine Verzögerung vorgesehen sind.
Eine Entschädigung ist nicht fällig
– Wenn der Passagier zwei Wochen vor Abflug informiert wird oder wenn ihm im Falle einer kürzeren Verspätung ein Platz auf einem anderen Flug zu einer Stunde nahe dem ursprünglich bei Abflug und Ankunft geplanten Zeitplan angeboten wird,
– Wenn der Beförderer nachweist, dass die Stornierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die selbst dann nicht hätten vermieden werden können, wenn alle angemessenen Maßnahmen getroffen worden wären.
Möchten Sie Ihren Streit melden? Kontaktieren Sie Rechtsexperten
Die Passagierentschädigung liegt in der alleinigen Verantwortung der Fluggesellschaften. Das von uns vorgeschlagene Startup soll keine Fluggesellschaften ersetzen, um Passagiere zu entschädigen, hat jedoch die Befugnis, eine Fluggesellschaft zur Zahlung der in den Vorschriften vorgesehenen Entschädigung zu zwingen, indem Verwaltungsstrafen gegen Fluggesellschaften eingeleitet werden, die ihren Verpflichtungen aus den Vorschriften nicht nachkommen.